Shaykh Ahmad an-Najmee über „Islamic Banking“/ „Islamische Banken“

Shaykh Ahmad an-Najmee (hafidhahullah) wurde folgende Frage am Montag den 2. September 2013 in Jeddah bezüglich der „islamischen Bank“ „HSBC-Amanah“ gestellt.

Fragesteller: Shaykh, in England ist der Preis von Landflächen sehr hoch und es ist den Muslimen hier nicht möglich Immobilien zu erwerben. Außerdem hatten Muslimen vorher mit Zinsgeschäft zu tun gehabt, dem (Ausleihen von Geld) von den Banken. Um dies zu vermeiden fangen einige Banken jetzt damit an etwas anzubieten was sie „Islamischer Kredit“ nennen. Sie haben ein Komitee oder „Shura“ von Personen zusammengestellt, die sich in dem Feld von „Islamic Banking“ spezialisieren. Sie sind drei Personen (und die Namen der Personen wurden dem Shaykh von dem HSBC Heftchen vorgelesen), kennen sie irgendeinen von denen Shaykh?

Antwort: Nein, ich kenne keinen von denen.

Fragesteller: Ok Shaykh, in diesen Verträgen sind folgende Aspekte enthalten:

1) Man wählt eine Immobilie und teilt dies der Bank mit.

2) Die Bank stimmt darin ein das Immobilie zu kaufen.

3) Man unterschreibt einen Vertrag, dass man das Immobilie von ihnen abkaufen wird und es von ihnen mieten wird, derart dass die monatlichen Rückzahlungen aus (folgenden Dingen) besteht:

a) Miete,
b) Rückzahlungen der Hauskosten,
c) Eine Versicherung welche verpflichtend ist.

4) Das Haus verbleibt (im Besitz) der Bank (dem Käufer), bis zu dem Zeitpunkt an dem man seine letzte Zahlung der Hauskosten bezahlt (hat). In diesem Stadium wird einem das Haus übergeben.

Oh Shaykh, was ist das das Urteil bezüglich dieser Geschäftsabwicklung?

Antwort: Der Shaykh antwortete mit der Mitteilung dass diese Art von Geschäftsabwicklung aufgrund folgender Gründe nicht erlaubt ist:

1) Es beinhaltet einen Vertrag innerhalb eines Vertrages, in dem (man die Vereinbarung trifft) die Immobilie von ihnen zu mieten, ebenso wie es zu kaufen. Und der Prophet (sallAllahu aleihu wa sallam) verbat Geschäfte die zwei Kaufverträge in der selben Geschäftsabwicklung beinhalten (Bay’atayn fee bay’ah).

2) Sie zwingen einen dazu einen Vertrag mit ihren Bedingungen zu unterschreiben, welche Wahrheit oder Falschheit enthalten könnten.

3) Es ist nicht erlaubt ein Geschäft mit einer Vorbedingung abzuschließen(Bay’un wa shart). [Da sie die Vorbedingung festlegen, dass man das Haus von ihnen kauft, oder dass man das Haus von ihnen mietet].

4) Die Kaufabwicklung „ein Mietvertrag der in einem Kauf endet“ (Al-eejaar al-muntahee ilat-tamleek) ist eine eine Kaufabwicklung, über welche das Komitee der Großgelehrten übereingestimmt hat, dass sie eine ungültige (unislamische, unerlaubte) Kaufabwicklung ist.

5) Das Haus sollte (in seinen Besitz) übergehen sobald die erste Zahlung vorgenommen wird, nicht wenn die letzte Zahlung vorgenommen wurde.

6) Es ist ihnen nicht erlaubt dir das zu verkaufen was sie nicht besitzen.

7) Versicherungen zu bezahlen ist nicht erlaubt und unislamisch.

Der Shaykh fuhr dann fort zu sagen, dass es für die Shura dieser Bank kein Stück erlaubt ist diese Art von Geschäftsvorgängen zu erlauben. Darauffolgend erwähnte der Shaykh die Bedingungen einer alternativen und erlaubten Form dieses Geschäftsvorgangs zu erwähnen.

Die Alternative:

1) Du wählst ein Immobilie.

2) Sag der Bank dass sie es kaufen soll und dass du es ihnen in shaa’Allah abkaufen wirst, basierend auf Verhandlungen nachdem und nur nachdem sie die Immobilie völlig erworben haben und:

a) (sich auch um die kleinen Sachen gekümmert haben) [Bedeutung ist mir unklar],
b) der vorherige Besitzer es (ihnen) völlig überlassen hat.

3) Zu diesem Zeitpunkt kannst du damit anfangen mit ihnen zu verhandeln. Du kannst zustimmen oder ablehnen, du bist aber nicht vorher dazu gebunden diese Immobilie zu kaufen.

4) Es ist der Bank jedoch erlaubt die Immobilie als eine Art (Versicherung/Pfand/Bürge) zu benutzen, für den Fall dass die Zahlungen nicht aufrechterhalten werden.

5) (Eine) Versicherung ist nicht erlaubt.

Der Shaykh wurde dann gefragt (was der Fall ist) wenn Versicherungen in dieser Kaufabwicklung verbindlich sind und es die letzte der (Bedingungen) wäre die es einzuhalten gilt bevor diese Kaufabwicklung als erlaubt gilt, könnte es dann als das kleinere von zwei Übeln angesehen werden? Der Shaykh antwortete mit Vorsicht: Ja.

Anmerkung von dem Bruder und Fragesteller Abu Ishaaq Nadeem Ahsah-Shah: Die Wirklichkeit dieser Notwendig muss ferner betrachtet werden, und die Frage ist: Ist es eine wirkliche Notwendigkeit eine Immobilie in England zu besitzen? […] Aufgrund dessen sollte man nicht die Hoffnung verlieren (indem man) Ermüdung und Verzweiflung verspürt, noch sollte man sich von den Taten der Massen unwissender Muslime beeinflussen lassen, die durch diesen neusten (Trend) der Geschäftsvorgänge hereingelegt wurden, (die zwar dazu gedacht waren die Muslime von den wucherhaften Geschäften fernzuhalten, aber dennoch nicht die wichtigen Säulen einer islamischen Geschäftsabwicklung beachten).


Quelle: http://www.salafitalk.net/st/viewmessages.cfm?Forum=10&Topic=2488

Übersetzt von ahlu-sunnah.net