Hassan al-Basri’s Haltung gegenüber Al-Hajjaj ibn Yusuf

Wer war al-Hajjaj?

„Durch seine strenge und grausame Herrschaft machte sich al-Haddschādsch im Irak jedoch viele Feinde. Schon bei seinem Einzug in die Stadt Kufa hatte er die Bewohner mit folgenden Worten begrüßt: ‚Ich sehe Köpfe die zum abrupfen reif sind und ich bin der Mann es zu tun. Ich sehe Blut zwischen den Turbanen und den Bärten.‘

Auch verspottete al-Haddschādsch die in Kufa populäre Koranlesung des ʿAbd Allāh ibn Masʿūd und drohte der Bevölkerung der Stadt mit einem Massaker, wenn sie nicht aufhören würden, den Koran nach seiner Lesung zu rezitieren.

Al-Haddschādsch belagerte Mekka für 7 Monate und beschoss die Stadt mit Katapulten. Dabei wurde die Kaaba beschädigt und Abdullah ibn Zubayr wurde getötet. Danach ließ al-Haddschādsch die Kaaba wieder neu aufbauen.

In seiner Zeit als Herrscher brachte al-Haddschādsch ca. 120.000 Muslime um und er nannte sich selbst „Die Strafe Allahs“

Der Gelehrte al-Mubarrad (gest. 898) berichtet, dass Sulaiman nach dem Tode al-Haddschādschs auch eine Generalamnestie für all die Menschen erließ, die al-Haddschadsch ins Gefängnis geworfen hatte. An einem Tag seien 80.000 Menschen freigekommen.“

 

Was sagte der Gelehrte Hassan al Basri, der zu seiner Zeit lebte, zu diesen Umständen?

Ibn Saad (rahimahullah) berichtet, dass eine Gruppe zu Hassan al-Basri kam, um einUrteilsspruch zu erhalten der ihnen erlaubt gegen al-Hajjaj zu rebellieren.

Also sagten sie: „Oh Abu Saad! Was sagst du über den Kampf gegen diesen Unterdrücker, derungesetzliches Blut vergossen hat, und der das Vermögen nahm das ihm nicht zustandusw.?“

Al-Hassan sagte: „Ihr sollt nicht gegen ihn kämpfen. Denn wen dies eine Strafe von Allahist, so werdet ihr sie nicht durch das Schwert verhindern. Wenn es eine Prüfung von Allah ist, so seid standhaft bis Allahs Richterspruch eintrifft, und Er ist der beste Richter.“

Also verließen sie Al-Hassan, unzufrieden mit seinem Urteil, und rebellierten gegen al-Hajjaj, und al-Hajjaj schlachtete sie alle ab

[Tabaqaat ul-Kubraa (7/163-165)]